Mietvereinbarung
Den Förderrichtlinien entsprechend gibt es für die Marktgemeinde, die Königstettener Vereine und Gruppierungen sowie für Kulturschaffende und für auswärtige Vereine und private Zwecke unterschiedliche Mietkostenpauschalen, die auch von der Benützung des Schankraums abhängen.
Ab dem 1. Jänner 2026 gelten folgende, nach 4 Jahren erstmals wieder angepasste Betriebskostenpauschalen:
Betriebskosten für Königstettener Vereine und für Kulturschaffende 
Betriebskosten für auswärtige Vereine und für Privatpersonen 
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